So wehren Sie sich gegen eine Abmahnung im Arbeitsrecht

  • Sie können eine schriftliche Gegendarstellung zu den Vorwürfen zur Personalakte hinzufügen lassen.
  • Sie können den Arbeitgeber zur Löschung der Abmahnung aus der Personalakte auffordern (schriftlich oder in Form einer Klage).
  • Sie können eine Beschwerde beim Betriebsrat oder Arbeitgeber wegen ungerechter Behandlung einreichen.


Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich gerichtlich gegen eine Kündigung zu wehren. Sie müssen dazu innerhalb von drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.

Versäumen sie diese Frist, gilt die Kündigung als erfolgreich, auch wenn sie in Wirklichkeit unwirksam war. Eine Kündigungsschutzklage gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, gerichtlich durchzusetzen, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht, weil die Kündigung unwirksam ist. Arbeitgeber sollten beachten, dass sie die Anwaltsgebühren im Prozess selbst tragen müssen, auch wenn sie den Prozess gewinnen. In vielen Fällen haben Arbeitgeber auch einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

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